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Bei Gemischten Anstalten handelt es sich um Krankenhäuser, die außer den medizinisch notwendigen Behandlungen auch Kur- und Sanatoriumsaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen anbieten und durchführen.
In den meisten Fällen werden solche Leistungen nicht durch PKV-Voll-Tarife oder stationäre Zusatzversicherungen übernommen.
Soll eine stationäre Heilbehandlung in einer "Gemischten Anstalt" durchgeführt werden, muss i.d.R. eine schriftliche Leistungszusage der Versicherung eingeholt werden.
Dafür ist meistens auch ein ärztlicher Bericht mit aktuellem Befund und Einweisungsgrund vorzulegen.
siehe:
Kurtagegeld